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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Virtual Tours – Inhaber Lukas Rang – bietet Leistungen zur Erstellung von 3D-Laservermessungen, Drohnenvermessungen sowie 360°-Rundgängen an. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen  Virtual Tours und dem Auftraggeber. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

(2) Auftraggeber im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Unternehmer, zu denen natürliche, juristische oder rechtsfähige Personengesellschaften zählen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote von Virtual Tours sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber einen Auftrag erteilt und Virtual Tours dessen Annahme schriftlich (auch auf elektronischem Weg möglich) bestätigt.

(2) Virtual Tours erbringt die vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber. Eine Haftung gegenüber Dritten übernimmt Virtual Tours vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nicht.

 

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Vermessungsarbeiten in zugänglichen und sicheren Gebäudebereichen durchgeführt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nur sichtbare Elemente vom Laserscanner aufgenommen werden. Eingebaute Gegenstände werden nicht beweg. Es ist die Verantwortung des Auftraggebers, sicherzustellen, dass alle relevanten Bereiche zum Zeitpunkt der Vermessung zugänglich sind.

(2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass vor Ort eine geeignete (Baustellen-) Beleuchtung sowie eine Stromversorgung (zum Laden der Akkus) bereitstehen

(3) Der Auftraggeber haftet für jegliche Virtual Tours zur Verfügung gestellten Inhalte. Der Auftraggeber bestätigt insbesondere, dass er alle Rechte (Eigentums- oder Nutzungsrechte) von Bild-, Ton-, Video- oder Textaufzeichnungen (oder anderen Medien mit Schutzrechten)  besitzt und kein geistiges Eigentum oder Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Geschmacksmusterrechte) verletzt wird. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Informationen nicht gegen geltendes europäisches oder deutsches Recht verstoßen. Virtual Tours kann Inhalte löschen oder verbieten, die nicht konform mit rechtlichen Bestimmungen sind.

 

§ 4 Lieferbedingungen

(1) Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit dem Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Virtual Tours.

(2) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige vertragliche Verpflichtungen voraus.

(3) Sofern ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang bei unvorhergesehenen  von Virtual Tours nicht zu vertretenden Umständen, außergewöhnlichen Hindernissen, insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, wie z.B. Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Streik und Aussperrung, auch soweit sie Vorlieferanten von Virtual Tours betreffen, Epidemien und Pandemien.

 

§ 5 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftraggeber hat die Lieferungen bei Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und zu prüfen, soweit dies dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht.

(2) Beanstandungen, gleich welcher Art, hat der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich gegenüber Virtual Tours geltend zu machen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige so gilt die Lieferung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

(3) Virtual Tours weist darauf hin, dass die 3D-Laservermessungen, Drohnenvermessungen und/oder 360°-Rundgänge geringfügige Unregelmäßigkeiten (bspw. Abweichungen, Unschärfe, Verzerrung, falsche Überlagerung der Bilder) aufweisen können, welche als geringfügige Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.
Macht der Auftraggeber Angaben zum zu vermessenden Objekt, so basieren alle Angaben von Virtual Tours auf den Angaben des Auftraggebers und der Betrachtung des Gebäudes auf Google Maps. Arbeiten vor Ort finden, falls nicht anders vereinbart, werktags unter der Woche (Montag bis Freitag) zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr statt. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass sämtliche zur Durchführung der Erfassungsarbeiten erforderlichen Bereiche uneingeschränkt zugänglich sind, andernfalls  beschränkt sich der Erfassungsumfang nur auf zugängliche Bereiche. Erfassungsarbeiten im Außenbereich sind abhängig von der Wetterlage. Für die Vermessung ist das temporäre Anbringen von Markierungen auf dem Boden und den Wänden nötig. Die Umfänge werden in dem Zustand erfasst, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Vermessung befinden. Sollte vom Auftraggeber die Erfassung definierter Zustände erwünscht sein,  hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese Zustände zum Zeitpunkt der Erfassungsarbeiten vor Ort vorherrschen.  Zeitaufwände, die sich durch verspätete Herstellung der vom Auftraggeber gewünschten Zustände ergeben, werden in Rechnung gestellt.

(4) Rechtzeitig angezeigte Mängel sind nach Wahl von Virtual Tours durch kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu beseitigen. Der Auftraggeber hat zur Nachbesserung die erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Die weitergehenden Ansprüche des  Auftraggebers setzen voraus, dass wesentliche Mängel von Virtual Tours nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt worden sind oder zwei Nachbesserungsversuche am gleichen Mangel fehlgeschlagen sind, soweit nicht aufgrund des Liefergegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem  Auftraggeber zumutbar sind.

(5)  Virtual Tours schließt Nachbesserungen aus, die sich auf Grund von Versäumnissen aus den Pflichten des Auftraggebers ergeben oder außerhalb des Einflussbereichs liegen.

(6) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 1 Jahr.  Die Verjährung beginnt ab der Ablieferung.

(7) Virtual Tours haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Grunde, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Virtual Tours. Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der Höhe nach jedoch begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind (abstrakt) solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des  Lebens, des Körpers oder der  Gesundheit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die der Auftragnehmer eine Garantie übernommen hat, bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
Die Haftung für entgangenen Gewinn des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

(8) Virtual Tours haftet nicht für Dienste außerhalb des eigenen Einflussbereichs, insbesondere nicht für die Nicht-Verfügbarkeit der Dienste aufgrund von Störungen des Internets oder Störungen bei Matterport Inc. sowie einer Zahlungsunfähigkeit der Matterport Inc.

(9) Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

(10) Erfolgen die von Virtual Tours erbrachten Leistungen auf vom Auftraggeber angelieferten Daten, Passpunkten oder Informationen vom Auftraggeber oder Dritten, übernimmt Virtual Tours keine Haftung für die erstellten Daten wie auch daraus resultierende Fehler in den übergebenen Ergebnissen. Dies gilt insbesondere für bereitgestellte Daten von Virtual Tours zur Weiterverarbeitung wie 2D-Pläne, 3D-Modelle, BIM-, GIS-Datensätze oder Pass- und Kontrollpunkte. Die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der gelieferten Daten und Koordinaten liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

(11) Ungeachtet der vorstehenden Vorschriften dieser AGB ist jegliche Haftung auf 1.000.000,00 € für Vermögensschäden und auf 3.000.000,00 € für Personenschäden begrenzt.

 

§ 6  Nutzungsrechte

(1) Virtual Tours ist Urheber der 360°-Rundgänge im Sinne des § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG), gleiches gilt für von Virtual Tours erstellte Vermessungs-, Foto-, Laser- oder Filmaufnahmen.

(2) Dem Auftraggeber wird grundsätzlich ein einfaches Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem erstellten Material eingeräumt, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich anderweitiges vereinbart.

(3) Virtual Tours behält sich vor, Bildmaterial (Punktwolken, Fotos, Videos, Screenshots, Renderings, etc.) zu Werbezwecken auf den Webseiten von Virtual Tours, in Social-Media-Auftritten (z. B. Facebook, Xing, LinkedIn, Instragram), in Printmedien (z. B. Flyer, Broschüren, Fachzeitschriften), bei Messeauftritten und Werbefilmen (Showreel) von Virtual Tours zu verwenden, sofern nicht eine Geheimhaltungserklärung oder eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass einzelne Arbeiten (Bild- und Videomaterial) zu Werbezwecken als Referenz für Virtual Tours verwendet werden dürfen. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er als Referenz von Virtual Tours genannt werden darf, sofern nicht eine Geheimhaltungserklärung oder eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Die Einräumung der einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche von Virtual Tours gegen den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. Eine Verwertung der Nutzungs- und Verwertungsrechte ist in einer strittigen Auseinandersetzung der Zahlungsansprüche nach schriftlicher Aufforderung wegen Eigentumsvorbehalt von Virtual Tours zu unterlassen.

 

§ 7 Dauer der Geschäftsbeziehung

Die Dauer der Geschäftsbeziehung bezieht sich auf den im Angebot festgelegten Zeitraum.

 

§ 8 Vergütung

(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie bei Bedarf zzgl. Versand- oder Speditionskosten. Die Preisberechnung und Zahlung erfolgt in Euro. Mehrkosten durch Zahlung in Fremdwährungen trägt der Auftraggeber.

(2) Rechnungsbeträge sind grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungstellung fällig. Erfolgt diese nicht, so kommt der Auftraggeber ohne dass es einer Mahnung bedarf in Zahlungsverzug.

(3) Verweigert der Auftraggeber zum vereinbarten Liefertermin grundlos die Annahme bzw. Abholung der Ware bzw. verzögert er diese aus Gründen, die nicht von Virtual Tours zu vertreten sind, ist die erbrachte Leistung zur Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber die Mitteilung von Virtual Tours erhalten hat, dass diese zur Lieferung bzw. Abholung bereit steht. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von Virtual Tours anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(5) Virtual Tours ist jederzeit dazu berechtigt, Teilrechnungen nach eigenem Ermessen zu stellen.

(6) Die Hosting-Pauschale wird jährlich im Voraus in Rechnung berechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Rechnungseingang innerhalb von vierzehn Tagen den ausgewiesenen Betrag an Virtual Tours zu bezahlen.

(7) Virtual Tours behält sich das Recht vor, die Abrechnung der Erfassung und Modellierung nach den tatsächlich erfassten Brutto-Geschoßflächen pro Rata nachzubessern, sofern die Gesamtfläche um mehr als 3% abweicht.

(8) Die angebotenen Arbeiten erfolgen in der Woche von Montag bis Freitag. Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeiten werden mit Zuschlägen von 150,00 Euro pro Tag und Mitarbeiter verrechnet.

 

§ 9 Nutzung Dienste Dritter

(1) Die Nutzung von Diensten Dritter erfolgt nach den AGBs dieser.

(2) Für die Erstellung und das Hosting der virtuellen Rundgänge werden die Dienste des technologischen Partners Matterport Inc. in Anspruch genommen. Die AGBs der Matterport Inc. sind über den folgenden Link einsehbar: matterport.com/legal/terms-of-service/, deren Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Nutzung des virtuellen Rundgangs zu beachten und einzuhalten sind.

(3) Sollte es zu Störungen bis hin zu Ausfällen des Cloud-Servers kommen, temporär oder gänzlich, hat Virtual Tours keinen Einfluss darauf und wird vom Kunden von der Haftung eines Ausfalles, gleich welchen Umfangs, befreit.  Virtual Tours haftet nicht für Datenverluste, die durch Matterport Inc. direkt oder indirekt verschuldet sind. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Sicherungskopien der Rohdaten offline vorzuhalten. Ist dies gewünscht, muss der Auftraggeber dies explizit bestellen.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Die Zusammenarbeit mit Virtual Tours erfolgt als jeweils selbstständige Unternehmen und soll keine gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien begründen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit zulässig, ist der Sitz von  Virtual Tours.